Wer ist der Vermieter
Der Vermieter der jeweiligen Unterkunft ist der Besitzer des jeweiligen Ferienobjektes oder aber eine direkt vom Eigentümer beauftragte und mit allen notwendigen Vollmachten ausgestattete Kontaktperson (im folgenden Text auch als Vermieter bezeichnet).
Führen des Belegungsplans/Doppelbuchungen
Der Vermieter verpflichtet sich seinen Belegungskalender sorgfältig zu pflegen und gewährleistet dadurch, dass es zu keinen Doppelbuchungen in den Buchungsmaschinen der TripTo AB und auf den daran angeschlossenen Internetseiten kommt. Zeiträume die nicht vermietet werden sollen, oder eigene Buchungen müssen vom Vermieter unverzüglich im Buchungskalender eingetragen werden, bzw. TripTo via e-Mail mitgeteilt werden, damit eine reibungslose Buchungsabwicklung gegenüber den Gästen gewährleistet werden kann. Alle im Belegungskalender als frei angegebenen Zeiten können auch von den Gästen gebucht werden. Sollte es dennoch zu einer Doppelbuchung kommen hat immer die Buchung den Vorrang, die als erstes im System eingebucht wurde. Bei Verstössen oder Missachtung, sind eventuell verursachte Mehrkosten durch den Vermieter zu tragen.
Informationen in der Anzeige
Der Vermieter stellt sicher, dass die veröffentlichten Informationen der jeweiligen Unterkunft korrekt und aktuell sind. Bei Veränderungen wie beispielsweise Änderungen in der Ausstattung, e-Mail Adresse oder Kontodaten hat der Vermieter die Pflicht, diese Änderungen im Vermieterbereich von TripTo schnellstmöglich zu aktualisieren oder TripTo darüber via e-Mail zu informieren. Eventuell betroffene und bereits eingebuchte Kunden müssen, zusätzlich vom Vermieter selbstständig über die Änderungen informiert werden. Die Änderungen sind erst dann wirksam, wenn Sie durch Trip-To bestätigt worden sind. Der Vermieter stimmt ausdrücklich zu, dass mit Hilfe der angegebenen Adresse der Unterkunft oder der Poi Funktion auf den angeschlossenen Internetseiten, die exakte Lage der Unterkunft mit Hilfe von Google-Maps oder eines anderen Kartendienstes veröffentlicht wird.
Preise
Der Vermieter gibt seine Preise immer in der jeweiligen Landeswährung (maßgeblich ist immer das Land in dem sich das zu vermietende Objekt befindet) an. Die angegeben Wochenpreise beziehen sich immer auf die dem jeweiligen Anreisetag folgende Kalenderwoche (7 Nächte). Angegebene Preise sind für den Vermieter bindend. Preisveränderungen können vom Vermieter jederzeit an TripTo via e-Mail mitgeteilt werden oder selbstständig im Vermieterbereich vorgenommen werden. Die neuen Preise sind automatisch nach Veröffentlichung oder nachdem sie von TripTo schriftlich via e-Mail bestätigt worden ist (meist innerhalb von max. 24 Std) gültig. Bereits eingebuchte Kunden sind von dieser Veränderung nicht betroffen. In gewissen Fällen übernimmt TripTo das komplette Inkasso (wie Last-Minute, Firmenbuchungen oder bei fehlerhafter Bezahlung des Kunden der Miete auf das Konto von TripTo, oder wenn vom Vermieter gewünscht). In solchen Fällen wird dem Vermieter der angegebene Mietpreis in der angegebenen Landeswährung (bspw. In Schweden in SEK) durch TripTo ausgezahlt.
Extrakosten / Kaution
Sämtliche Extrakosten wie Strom, Kaution, Reinigungskosten oder Leihgebühren für z.B. Boote, Fahrräder, ... müssen vom Vermieter vorab in der Anzeige benannt werden. Der Vermieter ist berechtigt zusammen mit der Mietzahlung, spätestens aber bei Anreise in bar eine Kaution zu verlangen. Bei Zahlung bei Anreise ohne vorherige Information in der Anzeige ist die Kaution, auf 1000 SEK bzw. 100,- EUR begrenzt. Bei Gruppenbuchungen kann der Vermieter eine erhöhte Kaution verlangen. Nebenkosten wie Strom und Wasser sind in den ausannoncierten Preisen bereits inklusive, wenn nicht in der Annonce spezifisch auf Nebenkosten aufmerksam gemacht wurde. Die Endreinigung wird, soweit in der Anzeige nicht anders angeboten, vom Gast durchgeführt. Bettwäsche und Handtücher sind vom Gast mitzubringen. Der Vermieter hat die Pflicht Änderungen im Vermieterbereich von TripTo schnellstmöglich zu aktualisieren oder TripTo über diese via e-Mail zu informieren. Bereits von TripTo vermittelte und eingebuchte Kunden sind von dieser Veränderung nicht betroffen. Die Änderungen sind erst dann wirksam, nachdem Sie durch TripTo bestätigt worden sind.
Vor der Ankunft des Kunden
Die Unterkunft muss vor Ankunft des Kunden so kontrolliert und vorbereitet sein, dass der Kunde eine saubere Unterkunft vorfindet. Zwischen Ab- und Anreise ist eine Reinigung des gesamten Mietobjektes einschließlich eventueller Aussenbereiche und Nebengebäude durchzuführen.
An-/Abreise des Kunden, Schlüsselübergabe
Der Kunde (reist in der Regel) zwischen 16.00 und 19.00 Uhr an, wenn sich nicht der Vermieter mit dem Kunden vorab über eine andere Zeit geeinigt hat. Der Schlüsselhalter nimmt die Buchungsbestätigung die zum Aufenthalt berechtigt, vom Kunden entgegen und zeigt das Mietobjekt, erklärt die Funktionsweise der Einrichtungen und übergibt die Bett- und Toilettenwäsche/ Handtücher oder ähnliches (falls im Preis inbegriffen oder vom Kunden bestellt). Empfehlenswert ist es, das Mietobjekt mit dem Kunden bei Ankunft und Abreise zu kontrollieren. Die Abreise des Kunden erfolgt bis 10 Uhr, wenn sich nicht der Vermieter mit dem Kunden vorab über eine andere Zeit geeinigt hat. Bei Verhinderung oder Abwesenheit des Vermieters/Schlüsselhalters ist eine Ersatzperson zu beauftragen, um einen störungsfreien Kundenempfang zu gewährleisten. Dies ist dem Kunden sowie TripTo rechtzeitig vor Anreise mitzuteilen.
Instandhaltung des Ferienhauses/Wohnung
Bei Problemen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt, während oder ausserhalb der Vermietung, ist der Vermieter/Schlüsselhalter für die Lösung zuständig, die Gäste sind rechtzeitig unmittelbar zu informieren. TripTo sollte frühzeitig über nötige Reparaturen und/oder Ersatzanschaffungen in Kenntnis gesetzt werden.
Beanstandungen während des Aufenthaltes
Bei Beanstandungen die die Vermietung vor Ort betreffen, ist der Vermieter/Schlüsselhalter verpflichtet die beanstandeten Mängel unverzüglich vor Ort zu beheben und TripTo darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte die Behebung des Mangels nicht möglich sein, kann der Vermieter eine entsprechende Mietminderung mit dem Kunden aushandeln oder ein mindestens vergleichbares (Lage, Ausstattung, Preis, ..) Ausweichobjekt stellen.
Eventuelle Beanstandungen des Vermieters an den Gast müssen nach Möglichkeit direkt vor Ort, bei der Abnahme mit dem Mieter geklärt werden. Im Streitfall ist TripTo bei der Vermittlung zwischen beiden Parteien behilflich, übernimmt jedoch keine Haftung für mieterseitige Vertragsverletzung. TripTo kann bei fehlerhafter oder mangelnder Betreuung durch den Vermieter/Schlüsselhalter entstandene Mehrkosten durch Kundenreklamationen beim Vermieter einfordern.
Urheber-Rechte, Nutzungsrechte etc.
Die vom Vermieter überlassenen Informationen wie z.B. Bilder, Texte, Pois, Videos können von TripTo ohne Einschränkung (für z.B. Werbezwecke) kostenlos genutzt, bearbeitet, veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden. Der Vermieter bestätigt dass er für die von ihm bereitgestellten Daten und Informationen der Inhaber der erforderlichen Leistungsschutz- und Urheberrechte ist bzw. dass er zur entsprechenden Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte berechtigt ist.
Haftung
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße, miettaugliche und fristgerechte Übergabe der Unterkunft an den Gast, sowie für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und zugesicherten Eigenschaften. Sollte TripTo aufgrund von gerichtlicher Entscheidungen oder außergerichtlicher Vereinbarungen die die Vermietung der Unterkunft betreffen Gebühren, Schadensersatz, Rückzahlungen usw. leisten müssen, kann TripTo in vollem Umfang auf den Vermieter zurückgreifen. TripTo übernimmt keine Haftung für durch Kunden verursachte Schäden. Diese Ansprüche müssen vom Vermieter direkt beim Gast geltend gemacht werden und können in der Regel durch eine entsprechende Versicherung abgesichert werden.
Krieg, Naturkatastrophen, Streiks etc.
Der Vermieter hat das Recht in Fällen höhere Gewalt (Naturkatastrophen, längerer Stromausfall, Probleme bei der Wasserversorgung, usw.) vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn das Vermietobjekt aus diesen Gründen nicht vermietet werden kann. In solchen Fällen muss dem Feriengast das bereits Bezahlte zurückerstattet werden, eventuell bereits genutzte Zeiten werden dabei anteilig verrechnet.
Beendigung der Zusammenarbeit
Der Vermieter oder TripTo können die Zusammenarbeit jederzeit (z.B. durch eine formlose schriftliche Information per e-Mail) beenden, sofern es keine offenen Forderungen oder Buchungen mehr gibt. Bereits im System befindlichen Buchungen müssen auch bei Beendigung der Zusammenarbeit vom Vermieter ordnungsgemäss durchgeführt werden. Der Vermieter bleibt bei diesen Buchungen zur Leistung verpflichtet.
Schlusswort
Im weiteren gelten die Nutzungsbedingungen / Datenschutzerklärung der TripTo AB